Das Produkthaftungsgesetz

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Als Lebensmittelverarbeitender Betrieb unterliegen Sie dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)

Das bedeutet für Sie:

Grundsätzlich haften Sie nach § 823 BGB Abs. 1 aus unerlaubter Handlung, sollte einem Konsumenten durch den Genuss von Lebensmitteln und Speisen aus Ihrem Haus ein potentieller Gesundheitsschaden (wie z.B. eine Lebensmittelvergiftung, Salmonellenvergiftung, Hepatitisviren, Kolibakterien – Befall, etc) entstanden sein.

Diese Haftung kann erhebliche Ausmaße annehmen- und einen beträchtlichen, nicht abzuschätzenden Imageschaden nach sich ziehen.

Das Besondere hieran ist: Ein Verschulden ist hierzu NICHT erforderlich!

Das heißt: Selbst wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind und weder vorsätzlich noch fahrlässig diesen (potentiellen) Schaden herbeigeführt haben, so haften Sie dennoch.

Dies hat die Rechtsprechung mit dem Stichwort der „Beweislastumkehr“ so bestimmt.

Es bedeutet, dass Sie solange haften, bis Sie sich zweifelsfrei entlasten können.

In den letzten Jahren ist diese Entlastung durch den wesentlich verschärften Verbraucherschutz immer schwieriger und damit die Unternehmensverantwortung immer größer geworden.

Welche Möglichkeiten haben Sie also, um einer möglicherweise drohenden Haftung (mit allen sich daraus ergebenen Konsequenzen) zu entgehen?

Die Antwort liegt im HACCP- Kontrollsystem.

Nur, wer sorgfältig die „Gefahrenanalyse der kritischen Kontrollpunkte“ betreibt und lückenlos nachweist, kann sich zweifelsfrei entlasten.

Unsere HACCP- Systeme helfen Ihnen dabei.

Einfach. Schnell. Sicher.